Die Stadt Rheinberg stellt zum 01.09.2023 erstmals
Du hast Spaß im Umgang mit Menschen, arbeitest gerne an abwechslungsreichen Themen und suchst einen interessanten, zukunftsfähigen Job mit Entwicklungsperspektiven? Dann ist die Ausbildung zur/zum Inspektoranwärter*in (m/w/d) bei der Stadt Rheinberg genau das Richtige für Dich!
Die Ausbildung dauert vier Jahre. Der theoretische Teil erfolgt an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln und umfasst sieben fachwissenschaftliche Studienabschnitte, eine Projektarbeit und die Bachelorarbeit. Es werden Fächer der Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft und Sozialwissenschaft gelehrt.
Weitere Informationen kannst du der Homepage der HSPV entnehmen.
Während der praktischen Ausbildung erhälst du Einblicke in viele verschiedene Dienststellen der Stadtverwaltung, beispielsweise Ordnungsamt, Personalamt, Kämmerei, Sozialamt.
Jeder Praxisabschnitt schließt mit einer Praxisprüfung ab.
Wenn du mind. ein leibliches Kinder unter 18 Jahren betreust, einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegst oder schwerbehindert oder gleichgestellt bist, kannst du dich mit Deiner aussagekräftigen Bewerbung bis zum 28.02.2023 über das online-Bewerberportal bewerben. Füge bitte einen Nachweis über die Zugangsvoraussetzungen hinzu.
Frau Wedekind (Fachbereich Personal und Organisation - Ausbildungsleiterin) unter Tel.: 02843/171-107
Die Stadt Rheinberg fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiter/innen und begrüßt daher Bewerbungen von qualifizierten Personen unabhängig von Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, Geschlecht, Weltanschauung oder Identität.
Nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW werden Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Dir erhalten, verarbeiten wir im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, dem Landesbeamtengesetz und dem Datenschutzgesetz NRW (Art. 6 Abs. 1 lit. B und C DSGVO, § 83 LBG NRW, § 18 DSG NRW) zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens.
Bewerbungen Schwerbehinderter bzw. Gleichgestellter im Sinne des SGB IX sind willkommen.